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Zum 01. Juli 2007 ändert sich turnusgemäß der für die Bemessung des Verzugszinses maßgebliche so genannte Basiszinssatz. Er beträgt nunmehr 3,19 % statt bisher 2,70 %.
Daraus ergibt sich ein Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB von 8,19 % bzw. bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung von 11,19 %.
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